panta rhei - Alles ist im Fluss
sagte schon Heraklit ca 500 v. Chr., so nun auch endlich in Sachen Tierschutz seit 2015 in Deutschland. Es ist nunmehr für Halter, Züchter und Vereine von Kleinnagern ein Sachkundenachweis gemäß § 11 Tierschutzgesetz notwendig.
Dieses gilt vor allem für Vereine, die öffentliche Ausstellungen in Deutschland durchführen wollen.
Der Rattenschutz- und Zuchtbund begüßt diese Maßnahme überaus und konnte den Sachkundenachweis Anfang 2015, nachgehend mit allen Auflagen durch die Stadt Bochum Genüge tun.
Anbei das Zertifikat für den Verein, ausgeschrieben auf den Zuchtwart.
Die gültigen Unterlagen des örtlichen Amtsveterenärs, die nach Ortsbegehung und persönlichern Gespräch mit dem Amtsvet. zuzüglich der Schulung maßgeblich sind, können gern bei dem Zuchtwart des Vereins persönlich eingesehen werden.